Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bestattungskultur hat sich im Laufe der letzten Jahre stark verändert. Das Ergebnis sind zahlreiche aufgelöste Grabstätten, die sich dann wiederum als große Freiflächen auf den Friedhöfen darstellen.

Immer mehr Bürger die eine Grabstätte auflösen, äußern der Verwaltung gegenüber den Wunsch, dass der Grabstein weiterhin stehen bleiben sollte.

 

Bei Erhalt des Grabsteins kann über Jahre hinweg noch festgestellt werden, welche Personen dort ihre letzte Ruhestätte fanden und dient somit auch dem historischen Erhalt des Friedhofes.

 

Diese Vorgehensweise wird auf dem Kleinkötzer Friedhof bereits seit 2016 praktiziert.

 

Sollte dem Antrag zugestimmt werden, kommt der Verkehrssicherungspflicht, im Hinblick auf die Standsicherheit der Grabmale, eine besondere Bedeutung zu.

Das heißt, dass der Grabstein einer aufgelösten Grabstätte auch weiterhin an der jährlichen Standsicherheitsprüfung teilnehmen muss und der Grabrechtsinhaber, bei auftretenden Mängeln, haftbar gemacht wird und für die Instandsetzung zuständig ist.

Dieser Sachverhalt wird dem jeweiligen Antragsteller durch Aushändigung eines Merkblattes gegen Unterschrift mitgeteilt.

 

Das Gremium möchte sichergestellt haben, dass nur der Grabstein stehen bleibt und eine Nutzung ausgeschlossen wird. Es sollen keine Kerzen oder sonstige Dekorationen nach Auflösung der Grabstelle geduldet werden. Dieser Hinweis soll im Merkblatt mit aufgenommen werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erlaubt den Grabrechtseigentümern bei Auflösung einer Grabstätte auf den Friedhöfen Großkötz und Ebersbach, unter Beachtung nachfolgend genannter Auflagen, den Grabstein weiterhin stehen zu lassen.

 

Auflagen:

Der Grabstein der aufgelösten Grabstätte Nr. …………muss weiterhin an der jährlichen Standsicherheitsprüfung teilnehmen.

Bei auftretenden Mängeln wird der Grabrechtsinhaber haftbar gemacht und ist selbstverständlich für die Instandsetzung zuständig.

 

Eine Nutzung der Grabstelle wird ausgeschlossen. Es dürfen keine Kerzen oder Dekorationsartikel auf der ehemaligen Grabstelle aufgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung werden die Gegenstände vom Friedhofspersonal abgeräumt.