Sitzung: 13.03.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Für den Zuwendungsantrag nach FAG ist ein Beschluss zur Durchführung des Vorhabens vom zuständigen Gremium notwendig.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Kötz beschließt einen Kinderhort auf der Flur-Nr. 182, Schloßstr. 1
in Großkötz zu erstellen.