Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0

Im Rahmen der Ortskernsanierung wurde durch die LEW die Möglichkeit der Erdverkabelung geprüft. Die Überprüfung hat aufgezeigt, dass die bestehende Netzstruktur nicht mit dem Ausbaubereich zusammenpasst. Es müssten zur Verkabelung auch Asphaltbeläge der Hochwanger Str. und Wettenhauser Str. geöffnet werden. Das bestehende Netz befindet sich in einem guten Zustand. Im Zuge des Straßenausbaus entlang der Hochwanger Straße und Wettenhauser Str. wurden keine Hausanschlussverkabelungen durchgeführt. Nach Einschätzung der LEW könnte eine Hausanschlussverkabelung in einem anderen Bereich Konfikte der Anwohner mit sich bringen.

Fazit:

Eine Erdverkabelung im Bereich der Ortskernsanierung kann nur durchgeführt werden, wenn die Kommune sich pro Hausanschluss mit 1.500,00 € brutto beteiligt (Gesamtkosten ca. 39.000,00 €, brutto). Es müssten mindestens 90 % der Anlieger einer Erdverkabelung zustimmen. Die Abfrage der Zustimmung muss durch die Gemeinde erfolgen. Ebenso ist die Gemeinde alleiniger Rechnungsempfänger.

 

Die Kosten können auf die Hauseigentümer nicht umgelegt werden. Die notwendige Abänderung der Hausinstallation ist vom Hauseigentümer auf eigene Kosten vorzunehmen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die Erdverkabelung im Ortskern Ebersbach unter der Voraussetzung, dass 90 % der Anlieger der Maßnahme zustimmen. Die Kosten in Höhe von 39.000,00 € brutto, werden von der Gemeinde übernommen.