Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Günzburg hat am 26.07.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54 „Industriegebiet im Günztal“ zu ändern. Im Rahmen der 5. Änderung, rechtskräftig seit dem 26.03.2011, ist der erste Teil bereits aus dem Geltungsbereich dieses Bebauungsplans herausgenommen worden (sieh Karte auf Seite 2 der Begründung). Die laufende Änderung betrifft das Industrie-Stammgleis, das planungsrechtlich einen Grundzug der Planung darstellt.

 

Anlass und Ziel der Planung

Eine ortsansässige Firma kam mit der Bitte auf die Stadt Günzburg zu, ihr weitere Expansionsmöglichkeiten zu schaffen. Sie hat nördlich der Hendrik-Lorenz-Straße bereits alle Gewerbegrundstucke aus dem Bereich des ehemals in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 30.1 „Hendrik-Lorentz-Straße“ erworben, die möglich waren. Das gewünschte Bauvolumen kann auf diesen Grundstücken fast vollständig untergebracht werden. Es fehlen jedoch Stellplatzflächen für Beschäftigte und die erforderliche Feuerwehrumfahrt. Die Stellplätze sollen westlich und östlich geschaffen werden. Dies macht eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Die Feuerwehrumfahrt soll nördlich auf dem Grundstuck des Frachtpostzentrums zu liegen kommen verbunden mit einer westlichen Umfahrt zurück auf die Hendrik-Lorentz-Straße.

 

Nach kurzer Diskussion verständigte sich das Gremium darauf, dass durch die Bebauungsplanänderung keine Mehrbelastung des Verkehrs für die Gemeinde Kötz entstehen darf.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 „Industriegebiet im Günztal“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und erhebt folgenden Einwand:

Mit der geplanten Änderung besteht Einverständnis unter dem Vorbehalt, dass keine Mehrbelastung des Verkehrs für die Gemeinde Kötz entsteht.