Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

…1      Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

In der Gemeinderatssitzung Bubesheim vom 11.02.2014 wurde beschlossen, den nicht mehr zeitgemäßen Bebauungsplan „Dorfäcker“ abzuändern. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das gesamte Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans „Dorfäcker“ mit einer Fläche von ca. 1,6 ha.

 

Die Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung (§ 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB) und erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde verzichtet.

Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern.

 

Ort und Zeit der Auslegung wurden am  23.01.2015  im Amtsblatt der VG Kötz (Bürgerinfo Jahrgang 37 Nr. 2) bekannt gemacht und es wurde darauf hingewiesen, dass Anregungen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Dorfäcker“ lag in der Zeit vom 02.02. bis einschließlich 06.03.2015 im Rathaus der Gemeinde Bubesheim, Weißenhorner Str. 5 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

 

Während der Auslegungsfrist wurden keine Einwendungen vorgebracht.

 

 

...2       Behandlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung

            gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Mit Schreiben vom 02.02.2015  wurde nur das Landratsamt Günzburg im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB  gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplans „Dorfäcker“, Bubesheim, bis zum 06.03.2015 abzugeben.

 

Neben redaktionellen Hinweisen wurden seitens des Landratsamtes keine Einwände vorgebracht. Das Ergebnis liegt als Anlage bei.

 

Nach der Abwägung der Stellungnahmen ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 


Beschluss:

Der Bebauungsplan mit Stand 13. April 2015 wird als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen, mit der Maßgabe, dass das Ingenieurbüro Gansloser die beschlossenen Ergänzungen in Begründung und Hinweise einarbeitet. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekanntzumachen.