Sitzung: 26.02.2018 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Im Umgriff des Planungsgebietes und angrenzend besteht eine relativ heterogene
Nutzungsmischung mit Wohnbebauung aus den Nachkriegsjahren, handwerklichen und
gewerblichen Betrieben, Werkstätten und einem Wohngebäude der Caritas sowie einer
insgesamt geringen baulichen Dichte.
Der Festplatz der Stadt mit direktem Bezug zur Donau im Nordwesten sowie eine bereits zu
einer öffentlichen Parkierungsanlage mit P&R-Angeboten umgenutzte Gewerbebrache haben
Einfluss auf das Baugebiet. Bei den handwerklichen und gewerblichen Betrieben stehen z. T.
betriebsbedingte Veränderungen bis zur Aufgabe bzw. Verlagerung der Betriebe an. Im
Plangebiet wurden bereits einige Gebäudenutzungen aufgegeben und Gebäude z. T.
abgebrochen. Zahlreiche weitere Gebäude weisen bauliche Mängel bzw. einen
Erneuerungsbedarf auf, so dass insgesamt ein deutliches Erfordernis der räumlichen und
funktionalen Neuordnung und Neubebauung im Plangebiet festgestellt werden kann.
Auf der Grundlage einer städtebaulichen Grobanalyse und Konzeptplanungen wurden
räumlich und funktional tragfähige Entwicklungsszenarien für den Bereich „Auweg" erarbeitet
und in einem Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Eigentümern, Anliegern und Vereinen
abgestimmt. Die herausragende naturräumliche Lage mit der Mündung der Günz in die Donau
und die Nähe zum Sport- und Freizeitbereich mit dem Waldbad nördlich der Donau sind dabei
wesentliche Einflussfaktoren auf die Planung.
Aufgrund der teilweisen Verfügbarkeit von Grundstücken für einen Teilbereich des im
Rahmenplan untersuchten Gebietes, kann mit der Umsetzung des städtebaulichen
Konzeptes welches von der Stadt Günzburg veranlasst wurde, begonnen werden.
Das Gebiet wird im Einvernehmen mit der Stadt von privater Hand vorfinanziert und die
öffentlichen Flächen an die Stadt übertragen. Hierfür stellt der aufzustellende Bebauungsplan
die rechtliche Grundlage dar.
Gleichzeitig wird damit der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 70.2 „Östlich des Wieswegs“ in
diesen Teilen ersetzt, da dort ein Gewerbegebiet festgesetzt ist.
Beschluss:
Die Gemeinde Bubesheim nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 70.3 „Auweg - Wiesenweg“ in Günzburg zur Kenntnis. Einwände
und Anregungen werden nicht erhoben.