Beschluss: einstimmig beschlossen

Es liegt ein Schreiben des Ministeriums vor, dass der Landtag in seiner Sitzung vom 25.01.2018 beschlossen hat, dass die Kommunen keine Bescheide im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung mehr versenden bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Für die Gemeinde Kötz betrifft dies die Maßnahmen Gartenstraße – Beleuchtung und die Vorauszahlung Ortskernsanierung Ebersbach.

 

Auf Nachfrage erklärte der Vorsitzende, dass der Baubeginn nicht verschoben werden kann, da der Bauauftrag bereits vergeben wurde.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens keine Bescheide aufgrund der Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen.