Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Günzburg hat in der Sitzung am 31.07.2017, geändert am 11.12.2017 beschlossen, für das oben bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Im Umgriff des Planungsgebietes und angrenzend besteht eine relativ heterogene

Nutzungsmischung mit Wohnbebauung aus den Nachkriegsjahren, handwerklichen und

gewerblichen Betrieben, Werkstätten und einem Wohngebäude der Caritas sowie einer

insgesamt geringen baulichen Dichte.

 

Der Festplatz der Stadt mit direktem Bezug zur Donau im Nordwesten sowie eine bereits zu

einer öffentlichen Parkierungsanlage mit P&R-Angeboten umgenutzte Gewerbebrache haben

Einfluss auf das Baugebiet. Bei den handwerklichen und gewerblichen Betrieben stehen z. T.

betriebsbedingte Veränderungen bis zur Aufgabe bzw. Verlagerung der Betriebe an. Im

Plangebiet wurden bereits einige Gebäudenutzungen aufgegeben und Gebäude z. T.

abgebrochen. Zahlreiche weitere Gebäude weisen bauliche Mängel bzw. einen

Erneuerungsbedarf auf, so dass insgesamt ein deutliches Erfordernis der räumlichen und

funktionalen Neuordnung und Neubebauung im Plangebiet festgestellt werden kann.

 

Auf der Grundlage einer städtebaulichen Grobanalyse und Konzeptplanungen wurden

räumlich und funktional tragfähige Entwicklungsszenarien für den Bereich „Auweg" erarbeitet

und in einem Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Eigentümern, Anliegern und Vereinen

abgestimmt. Die herausragende naturräumliche Lage mit der Mündung der Günz in die Donau

und die Nähe zum Sport- und Freizeitbereich mit dem Waldbad nördlich der Donau sind dabei

wesentliche Einflussfaktoren auf die Planung

 

Aufgrund der teilweisen Verfügbarkeit von Grundstücken für einen Teilbereich des im

Rahmenplan untersuchten Gebietes, kann mit der Umsetzung des städtebaulichen

Konzeptes welches von der Stadt Günzburg veranlasst wurde, begonnen werden.

Das Gebiet wird im Einvernehmen mit der Stadt von privater Hand vorfinanziert und die

öffentlichen Flächen an die Stadt übertragen. Hierfür stellt der aufzustellende Bebauungsplan

die rechtliche Grundlage dar.

 

Gleichzeitig wird damit der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 70.2 „Östlich des Wieswegs“ in

diesen Teilen ersetzt, da dort ein Gewerbegebiet festgesetzt ist.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70.3 „Auweg - Wiesenweg“ in Günzburg zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.