Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/0 (Kleinkötzer Straße 2) der Gemarkung Ebersbach ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage neu bauen.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 04/2018 das gemeindliche Einvernehmen.