Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bauherren des Grundstückes Fl.Nr. 1032/2 (Lange Gasse) der Gemarkung Großkötz möchten ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage bauen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Bereich Flur-Nr. 1032/1, 1032/2, 1032/3, Gemarkung Großkötz“.

 

Die Festsetzungen der Einbeziehungssatzung werden eingehalten.

 

Nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 1 BayBO ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 oder §§ 12 und 30 Abs. 2 BauGB liegt.

 

Da das hier beantragte Vorhaben aber im Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung nach § 34 BauGB liegt, ist das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich.

 

Der Bauantrag muss als Antrag auf Baugenehmigung behandelt werden.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1032/2 der Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.