Sitzung: 01.02.2018 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Bauherren des Grundstückes Fl.Nr. 1032/2 (Lange Gasse) der Gemarkung Großkötz möchten ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage bauen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Bereich Flur-Nr. 1032/1, 1032/2, 1032/3, Gemarkung Großkötz“.
Die Festsetzungen der Einbeziehungssatzung werden eingehalten.
Nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 1 BayBO ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 oder §§ 12 und 30 Abs. 2 BauGB liegt.
Da das hier beantragte Vorhaben aber im Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung nach § 34 BauGB liegt, ist das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich.
Der Bauantrag muss als Antrag auf Baugenehmigung behandelt werden.