Sitzung: 16.01.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: zur Kenntnis genommen
a) Haushaltsreste:
Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.
Für das Haushaltsjahr 2015 wurden keine Haushaltseinnahmereste und keine Haushaltsausgabenreste gebildet.
b) Jahresrechnung:
Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.
Die Eckdaten des Rechenschaftsberichtes lauten wie folgt:
|
VwHH |
VmHH |
Zuführung VwHH |
Zuführung Rücklage |
HH-Plan |
5.108.915 € |
674.200 € |
242.140 € |
0,00 € |
Jahresrechnung |
5.374.675 € |
1.163.366 € |
1.142.387 € |
798.403 € |
Differenz |
265.760 € |
489.166 € |
900.247 € |
798.403€ |
Der Einwohnerstand zum 31.12.2015 war bei 3.275 Einw.
Der Jahresrechnung ist gesamtheitlich ausgeglichen, die einzelnen Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen der Deckungsringe ausgeglichen.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.