Sitzung: 16.01.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Für die Vergabe Abbruch altes Rathaus ist laut VOB/A eine beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb möglich) vorzunehmen. Eine öffentliche Ausschreibung ist aufgrund des Schwellenwertes (bis 250.000,00 €) nicht erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt
der beschränkten Ausschreibung zum Abriss des alten Rathauses zu.