Beschluss: einstimmig beschlossen

Für die Vergabe Abbruch altes Rathaus ist laut VOB/A eine beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb möglich) vorzunehmen. Eine öffentliche Ausschreibung ist aufgrund des Schwellenwertes (bis 250.000,00 €) nicht erforderlich.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der beschränkten Ausschreibung zum Abriss des alten Rathauses zu.