Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11, Befangen: 0

In der Sitzung vom 20.11.2017 wurde dem Planungsentwurf zur Sanierung bzw. Erweiterung für den Friedhof Bubesheim wie vorgestellt, zugestimmt. Der Plan sieht Urnenstelen mit 14 Grabkammern vor.

In gleicher Sitzung wurde eine gutachtliche Stellungnahme zur Bebauung entlang der Aussegnungshalle gefordert. Die Stellungnahme vom Ingenieurbüro Degen ist mit Schreiben vom 08.12.2017 bei der Verwaltungsgemeinschaft Kötz eingegangen. Nach der Stellungnahme sollte für Wartungs-, Reinigungs- und Sanierungsarbeiten an der Aussegnungshalle entgegen der Planung ein Mindestabstand zwischen Gebäude und Grabstätte von 1,10 m bis 1,2 m eingehalten werden. Ebenfalls wurde auf die Beachtung der Tiefe der Gründungssohle hingewiesen. Durch die geplante Baumbepflanzung ist Laubanfall und damit verbundene Wartungsaufwand zu beachten. Eine Ausstattung der Dachrinne mit geeigneten Laubfangeinrichtung wird empfohlen.

 

Nach Rücksprache mit der Planerin könnte der Mindestabstand von 1,10 m eingehalten werden. Die Wege-/bzw. Aufstellfläche würde sich allerdings dann verschmälern. Die Verwaltung empfiehlt, die Fläche vor der Aussegnungshalle derzeit nicht zu überplanen. Diese Fläche könnte als Ersatzfläche vorgehalten und bei Bedarf mit Erdurnengrabstätten belegt werden.

 

Die Planerin machte nochmals auf die Problematik der Eckflächen bei den geplanten 10 Erdgrabstätten aufmerksam. Diese Flächen verfügen über keine gerade Erschließungsfläche.

 

Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob die Billigung des Planungsentwurfs wie in der Sitzung vom 20.11.2017 beschlossen, weiterhin bestehen bleiben soll.


Beschluss:

Der Billigungsbeschluss vom 20.11.2017 wird aufgehoben

01-03-2018/GL einstimmig beschlossen  Ja 11  Nein 0  Anwesend 11  pers. Beteiligt 0 

 

Beschluss:

Dem Planungsentwurf vom 18.11.2017 mit Überplanung der Ostfassade, der Aussegnungshalle, mit Erdurnengrabstätten wird zugestimmt.