Beschluss: einstimmig beschlossen

Zum 01.04.2016 ist das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Kraft getreten.

Die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeitragssatzung-ABS der Gemeinde Kötz ist vom 18.12.2002, zuletzt geändert am 02.11.2012.

 

Der Bayerische Gemeindetag hat im November 2016 ein neues Satzungsmuster für Ausbaubeitragssatzung veröffentlicht. Die Verwaltung empfiehlt, die Ausbaubeitragssatzung entsprechende dem Satzungsmuster neu zu erlassen.

 

Der Satzungsentwurf wurde der Rechtsaufsicht mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

 

Das Landratsamt Günzburg äußerte nun folgende Bedenken gegen den Entwurf:

 

- die Ausnahme von Schutz- und Stützmauern (§ 4 Abs. 3 Nr. 3.12 ABS) und Grünanlagen mit gärtnerisch gestalteten Flächen und der erforderlichen Bepflanzung (§ 4 Abs. 3 Nr. 3.17 ABS) vom beitragsfähigen Aufwand.

 

- die geplante Regelung zur Straßenbeleuchtung in § 4 Abs. 6 ABS. Auch hier wird das Landratsamt wohl nicht zu weiteren vom Muster abweichenden Regelungen raten.

 

Haushaltsrechtlich ist zu beachten, dass die Grundsätze der Einnahmebeschaffung (Art. 62 GO) eingehalten werden. Ausnahmen sind nur in engen Grenzen möglich und können allenfalls bei einer überragenden Finanzausstattung in Frage kommen.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Ausbaubeitragssatzung wie vorgelegt.