Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1578/0, Gemarkung Großkötz ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten.

 

Das Grundstück liegt weder im Bereich eines Bebauungsplanes noch im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes.

 

2013 wurde der Gemeinde Kötz bereits vom Landratsamt Günzburg mitgeteilt, dass es sich bei dem Grundstück Fl.Nr. 1578/0, Gemarkung Großkötz um einen Grenzfall handelt. Der südliche Grundstücksbereich kann noch an einer Bebauung im Rahmen von § 34 BauGB teilnehmen.

 

Im Dezember 2016 wurde aufgrund einer Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Aussicht gestellt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 21/2017 das gemeindliche Einvernehmen.

 

Gemeinderat Lochbrunner kommt zur Sitzung.