Gemeinderat Sailer fragte nach, warum die VG die Bescheide erlassen hat. Der Vorsitzende teilte hierzu mit, dass es sich hierbei um den offiziellen Briefkopf der Verwaltungsgemeinschaft handelt. Die VG handelt hier als Behörde der Gemeinde Kötz. Ebenfalls wollte Herr Sailer wissen, ob jedes Grundstück veranlagt wurde und ob jeder Grundstückseigentümer einen Bescheid erhalten hat. Der Vorsitzende teilte mit, dass jedes Grundstück, das veranlagt werden muss, auch veranlagt wurde. Die Bescheide wurden an die jeweiligen Grundstückeigentümer, die in der Gemeinde Kötz wohnen, ausgetragen. Die Grundstückseigentümer die außerhalb der Gemeinde Kötz wohnen, denen wurden die Bescheide per Post zugestellt. Er bekräftigte nochmals, dass jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück zu veranlagen ist, einen Bescheid erhalten hat.