Beschluss: einstimmig beschlossen

Die derzeitige Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter ist aufgrund der darin enthaltenen Gültigkeitsbeschränkung von 20 Jahren abgelaufen.

Aus diesem Grund ist es notwendig die Verordnung neu zu erlassen.

 

Inhaltlich wurde die Verordnung nur in folgendem Punkt angepasst:

Bei verkehrlich sehr hoch belasteten Straßen (ab ca. 5.000 Kfz/Tag) kann eine Reinigung des Straßenrands nicht mehr verlangt werden (B16 Kleinkötz).

 

Weiter wurden lediglich redaktionelle Änderungen auf Grundlage des aktuellen Verordnungsmusters des Bayerischen Gemeindetages vorgenommen.

 

Dem Gremium missfällt die Regelung in § 10, dass im Winter die Gehwege nicht mit Tausalz von Eis befreit werden dürfen. Diese Regelung soll gestrichen werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter mit der Maßgabe, dass in § 10 das Verbot von Streusalz gestrichen wird.