Beschluss: einstimmig beschlossen

Im Zuge von Einsätzen sind die Hilfskräfte der Feuerwehren immer wieder mit Tod und Verletzung von Menschen konfrontiert. Zum Teil sind sie selbst lebensbedrohlichen Situationen ausgesetzt.

Das Miterleben derart extremer Situationen, wie auch die Verantwortung für das Leben anderer, kann eine erhebliche psychische Belastung für die Einsatzkräfte bedeuten. Nicht nur die unmittelbar Betroffenen von Unfällen, Katastrophen und Gewalt können Belastungsreaktionen entwickeln, sondern auch deren Helfer.

Solche außergewöhnlich belastenden Ereignisse rufen bei vielen Menschen vorübergehend starke Reaktionen und Gefühle hervor.

 

Die Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräften“ (kurz PSNV-E) zielt vor allem durch präventive Angebote auf eine möglichst gute Vorbereitung der Einsatzkräfte.

In der tatsächlichen Verarbeitung von belastenden Einsätzen helfen speziell ausgebildete Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, einen guten Weg durch die eigenen Gedanken, Gefühle und wieder-kehrenden Erinnerungen zu finden.

Der Kreisbrandrat beruft speziell ausgebildete Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden in das „Nachsorgeteam Günzburg“. Ziel und Auftrag dieses Nachsorgeteams ist die Unterstützung und Begleitung der Feuerwehren des Landkreises - seiner Einsatzkräfte und Verantwortlichen. Das Nachsorgeteam Günzburg arbeitet eng mit den im Landkreis tätigen weiteren Kriseninterventionsdiensten wie KID oder der Notfallseelsorge zusammen und bildet hierdurch ein gemeinsames Netzwerk.

 

Die Träger von dieser Zweckvereinbarung sind die beteiligten Kommunen im Landkreis Günzburg.

Jede teilnehmende Gemeinde hat zur Finanzierung der PSNV-E einmalig einen Betrag von 3,00 € pro aktiven Feuerwehrdienstleistenden zu entrichten. (Gemeinde Kötz: 231,00 €)

Sind diese Mittel erschöpft wird ein weiterer Betrag nacherhoben, welcher bei einer geeigneten Versammlung, z.B. Bürgermeisterversammlung festgelegt wird.


Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss der vorgelegten Zweckvereinbarung über die Finanzierung und den Betrieb der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte der Feuerwehren im Landkreis Günzburg.