Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15, Befangen: 0

Es besteht zwischen der Gemeinde Kötz und der Erdgas Schwaben GmbH ein Sonderkunden-Rahmenvertrag vom 12./16.12.2013. Die Erdgas Schwaben GmbH bietet der Gemeinde Kötz eine Änderung dieses Vertrages an. In dieser Änderung soll ein neuer Festarbeitspreis vereinbart werden. Der bislang gültige Festarbeitspreis beträgt 3,95 ct/kWh. Hinzu kommt die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh. Erdgas Schwaben bietet einen Festarbeitspreis in Höhe von 3,05 ct/kWh an. Die Laufzeit kann auf 2, 3 oder 4 Jahre festgelegt werden.

 

Gemeinderat Seitz fordert ein detailliertes Gegenangebot.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die Änderung des Sonderkunden-Rahmenvertrages vom 12./16.12.2013. Es wird ein Festarbeitspreis von 3,05 ct/kWh vereinbart. Die Laufzeit soll 4 Jahre betragen. Nach Ablauf der Festpreisvereinbarung tritt automatisch die vertragliche Preisanpassung in vollem Umfang wieder in Kraft.