Sitzung: 21.11.2017 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Pfarreiengemeinschaft Ichenhausen stellt zur Sicherung und Sanierung der Friedhofsmauer in Ebersbach den Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 15 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz. Der Antrag ist bei der Gemeinde einzureichen und mit Stellungnahme an die Untere Denkmalschutzbehörde weiterzuleiten.
Wie bereits
berichtet ist die Maßnahme aufgrund der bevorstehenden Straßenausbaumaßnahmen
unabdingbar. Werden Erdarbeiten auf einem Grundstück vorgenommen, auf dem
bekannt oder vermutet oder den Umständen nach angenommen werden muss, dass sich
dort Bodendenkmäler befinden, ist nach Art. 7 Abs. 1 DSchG
eine Erlaubnis erforderlich.
Gegen diese Erlaubnis bestehen aus Sicht der Gemeinde keine Einwände.
Gemeinderat Wöhrle Thomas hat nicht mitabgestimmt.
Beschluss:
Es bestehen zum
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 DschG
für die Maßnahme Sicherung und Sanierung der Friedhofsmauer in Ebersbach der Pfarreiengemeinschaft
Ichenhausen keine Einwände. Der Antrag wird an die Untere Denkmalschutzbehörde
weitergeleitet.