Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Untere Lache – 4. Änderung“. Es wird die Festsetzung bzgl. der Baugrenze nicht eingehalten. Der Bauantrag für das Wohnhaus wurde erst Ende letzten Jahres genehmigt. Auf dem Platz, auf dem jetzt die Garage errichtet werden soll, sind zwei Stellplätze eingezeichnet. Die Zufahrt zur Garage erfolgt über das Grundstück. Die am Grundstück anliegende Insel in der Straße stellt keine Behinderung dar.


Beschlussvorschlag:

Dem vorliegenden Bauantrag auf Errichtung einer FT-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 151/34 der Gemarkung Bubesheim wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan wird ebenfalls erteilt.