Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Der Bauherr beantragt auf seinem Grundstück Fl.Nr. 1884/3, Gemarkung Bubesheim eine 25 m lange und 3 m hohe Schallschutzmauer zum angrenzenden Grundstück Fl.Nr. 1884/7, Gemarkung Bubesheim zu errichten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Lache“.

 

Der Bauherr hat folgende Befreiung beantragt:

Der Bebauungsplan sieht eine Einfriedung einschließlich des Sockels von maximal 1,30 m vor. Die geplante Ausführung der Schallschutzwand ist 3,00 m.

 

Der Bauherr begründet die Befreiung folgendermaßen:

„Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, da angrenzend ebenfalls eine massive Bebauung steht und die Schallschutzmauer vom öffentlichen Verkehrsraum kaum einsehbar ist. Vom angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb geht eine erhebliche Lärmemission aus.“


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Bubesheim erteilt dem Bauvorhaben Nr. 09/2017 das gemeindliche Einvernehmen.