Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Der Zaun ist als Schutzzaun für mögliche Besucher erforderlich. Öffentliche Belange stehen diesem Schutzzaun nicht entgegen.


Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem Bauantrag zur Errichtung eines Schutzzaunes auf den Grundstücken Fl.Nr. 1026 und 1027 der Gemarkung Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen.