Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer der Grundstücke möchte eine Nutzungsänderung beantragen, um aus Lager- und Maschinenhallen Ferienwohnungen zu errichten sowie eine Doppelhaus-Ferienwohnung bauen und Wohnmobilstellplätze errichten.

 

Laut Flächennutzungsplan liegen die beiden Grundstücke im Mischgebiet. Ein Bebauungsplan besteht in diesem Bereich nicht.

 

Das Mischgebiet dient laut BauNVO unter anderem der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, (§ 6 Abs. 1 BauNVO). Ebenso sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO).

 

Da die Gemeinde Kötz keine Stellplatzverordnung hat, kann keine Anzahl von Stellplätzen festgelegt werden. Laut Bauantrag weist der Eigentümer 9 PKW-Stellplätze nach.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 20/2017 das gemeindliche Einvernehmen.