Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bauherren des Grundstückes Fl.Nr. 511/3 der Gemarkung Kleinkötz möchten ein Einfamilienhaus bauen.

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 19/2017 das gemeindliche Einvernehmen.