Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Die Verwaltung möchte 2017 die Ablesung des Wasserszählers über Ablesebriefe vornehmen. Es besteht für den Bürger auch die Möglichkeit die Zählerstände über das Bürger-Service-Portal mitzuteilen.

 

Durch die Gesetzesänderung der Minijobs ist die kurzfristige Beschäftigung der Ablesekräfte nicht mehr möglich. Hinzu kommt, dass es sehr schwierig ist, Ablesekräfte für diese Tätigkeit zu finden.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Möglichkeit zur Mitteilung der Wasserzählerstände über Ablesebriefe und über das Bürger-Service-Portal zu. Über diese Möglichkeit soll im Amtsblatt informiert werden.