Sitzung: 23.10.2017 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Im
Zuge von Einsätzen sind die Hilfskräfte der Feuerwehren immer wieder mit Tod
und Verletzung von Menschen konfrontiert. Zum Teil sind sie selbst
lebensbedrohlichen Situationen ausgesetzt.
Das
Miterleben derart extremer Situationen, wie auch die Verantwortung für das
Leben anderer, kann eine erhebliche psychische Belastung für die Einsatzkräfte
bedeuten. Nicht nur die unmittelbar Betroffenen von Unfällen, Katastrophen und
Gewalt können Belastungsreaktionen entwickeln, sondern auch deren Helfer.
Solche
außergewöhnlich belastenden Ereignisse rufen bei vielen Menschen vorübergehend
starke Reaktionen und Gefühle hervor.
Die „Psychosoziale
Notfallversorgung für Einsatzkräfte“ (kurz PSNV-E)
zielt vor allem durch präventive Angebote auf eine möglichst gute Vorbereitung
der Einsatzkräfte.
In
der tatsächlichen Verarbeitung von belastenden Einsätzen helfen speziell
ausgebildete Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, einen guten Weg
durch die eigenen Gedanken, Gefühle und wiederkehrenden Erinnerungen zu finden.
Der Kreisbrandrat
beruft speziell ausgebildete Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden in
das „Nachsorgeteam Günzburg“. Ziel und Auftrag dieses Nachsorgeteams ist
die Unterstützung und Begleitung der Feuerwehren des Landkreises - seiner
Einsatzkräfte und Verantwortlichen. Das Nachsorgeteam Günzburg arbeitet eng mit
den im Landkreis tätigen weiteren Kriseninterventionsdiensten wie KID oder der
Notfallseelsorge zusammen und bildet hierdurch ein gemeinsames Netzwerk.
Die Träger von dieser Zweckvereinbarung sind die beteiligten Kommunen im Landkreis Günzburg. Jede teilnehmende Gemeinde hat zur Finanzierung der PSNV-E einmalig einen Betrag von 3,00 € pro aktiven Feuerwehrdienstleistenden zu entrichten. (Gemeinde Bubesheim: 96,00 €)
Sind diese Mittel erschöpft wird ein weiterer Betrag nacherhoben, welcher bei einer geeigneten Versammlung, z.B. Bürgermeisterversammlung festgelegt wird.
Beschluss:
Der
Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss der
Zweckvereinbarung über die Finanzierung und den Betrieb der Psychosozialen
Notfallversorgung für Einsatzkräfte der Feuerwehren im Landkreis Günzburg.