Sitzung: 23.10.2017 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Die Gemeinde Bubesheim hat das Büro Rödl & Partner mit der Kalkulation der Wassergebühr und der Herstellungsbeiträge für die öffentliche Wasserversorgung beauftragt.
Herr Moritz erläuterte dem Gremium das Ergebnis der Kalkulation. Der Kalkulator machte auf die entstandene Unterdeckung bei der Nachkalkulation in Höhe von 157.000,00 € aufmerksam. Kostendeckend wäre eine Gebühr in Höhe von 2,32 € gewesen. Bei der Vorauskalkulation wurden die Betriebskosten der Planung angepasst. Somit errechnet sich bei Aufholung der Unterdeckung und Erhöhung der Grundgebühr von 60,00 €/Jahr bei Wasserzählern mit 2,5 m³/h Nenndurchfluss und 100,20 €/Jahr bei Wasserzählern mit 6 m³/h Nenndurchfluss eine Gebühr in Höhe von 2,74 €/m², netto. Die Ursache der Gebührenerhöhung von 1,70 € auf 2,74 €, ohne Mehrwertsteuer, wurde folgendermaßen begründet:
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Die
bereits nachkalkulierten Gebühren für die Periode 2014 bis 2017 waren nicht
kostendeckend (ca. 0,65 €/m³ zu niedrig).
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Die
Verfehlung der Kostendeckung soll aufgeholt werden (0,59 €/m³).
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Durch
die anstehende Brunnensanierung (ca. 60.000,00 €) im Jahr 2019 steigen die
Gebühren um ca. 0,23 €/m³.
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Durch
die geplante Investition in den Leitungsbau (Sanierung) im Jahr 2019 (ca.
125.000,00 €) steigen die Gebühren durch die investitionsbedingte
Abschreibung um 0,06 €/m³ und durch die kalkulatorische Verzinsung um 0,02 €/m³.
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Der
Wasserbezug aus Leipheim wurde den tatsächlichen Verhältnissen angepasst.
Durch die Erhöhung der Grundgebühr kann die mengenabhängige
Gebühr entlastet werden.
Die Herstellungsbeiträge für die Geschoßfläche wurden mit 5,78 €/m³ und für die Grundstücksfläche mit 1,03 €/m³ kalkuliert. Hier konnte durch die Neukalkulation eine Reduzierung der Beiträge erreicht werden.
Gemeinderat Ritter empfand die zu Grunde gelegten Planungs- und Zinssätze am obersten Limit. Dies wurde von Herrn Moritz widerlegt. Dem Zinssatz wurde ein langfristiges Mittel von 2,64 % zu Grunde gelegt, damit auch Zinshochzeiten abgedeckt werden. Bei den Regenerationskosten wurde die Wegesanierung vor den Brunnen und die Ingenieurleistung mit eingerechnet, so dass die Zahlen durchaus realistisch sind.
Zweiter Bürgermeister Finkel schlägt vor, dass in der nächsten Sitzung der Fremdwasserbezug beraten werden soll.
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim nimmt Kenntnis von der vorgelegten Kalkulation und beschließt die
Erhöhung der Grundgebühr von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 5 m³/h
auf 60,00 €/Jahr und bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis
10 m³/Jahr auf 100,20 €/Jahr.
10-76-2017/GL einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Anwesend 9
pers. Beteiligt 0
Beschluss:
Die Wassergebühr wird
auf 2,74 €/m³, netto festgesetzt.
10-77-2017/GL mehrheitlich beschlossen Ja 8
Nein 1 Anwesend 9 pers. Beteiligt 0
Beschluss:
Die
Herstellungsbeiträge für die Geschoßfläche werden mit 5,78 €/m³ und für
die Grundstücksfläche mit 1,03 €/m³, jeweils netto, beschlossen.
10-78-2017/GL einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Anwesend 9
pers. Beteiligt 0
Beschluss:
Die Erhöhung der
Gebühr und die neuen Herstellungsbeiträge erfolgen zum 01.01.2018.