Zur Niederschrift vom 16.10.2017 TOP 3.5 bemerkte Dritter Bürgermeister Sobczyk, dass sein erfolgter Hinweis fehle. Die Niederschrift wird folgendermaßen ergänzt: „Dritter Bürgermeister Sobczyk weist darauf hin, dass das Problem durch die Beschilderung „für Durchgangsverkehr verboten“ behoben werden könnte.

 

Die Sitzungsniederschriften des öffentlichen Teils der Sitzungen vom 18.09.2017 und 16.10.2017 wurden vollinhaltlich genehmigt.