Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Der Vorsitzende berichtete, dass bis auf weiteres keine vertragliche Vereinbarung zur Notversorgung mit der Stadt Leipheim getroffen werden kann. Er sicherte zu, weiterhin mit der Stadt Leipheim diesbezüglich in Kontakt zu bleiben.

 

Herr Kwasnitschka vom Ingenieurbüro INGEO erläuterte dem Gremium anhand der TV-Befahrung des Brunnen 1 aus Anfang September 2017 den Zustand der Brunnen. Die Befahrung ergab, dass sich der Ruhewasserspiegel seit der letzten Regeneration im Jahr 2009 von 21,82 m auf 27,90 m gesenkt hat. Ebenfalls ergab die Befahrung eine starke Verockerung des Brunnens. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Brunnen 2 den gleichen Zustand aufweist. Deshalb empfiehlt der Ingenieur dringend die Regeneration beider Brunnen.

 

Er erläuterte dem Gremium weiter, dass aufgrund eines Pumpversuches bei 2l/s die Absenkung bis 42 m reicht. Dies entspricht die Hälfte der Mächtigkeit des Brunnens. Normalerweise sollte nur auf 1/3 der Mächtigkeit gesenkt werden. Durch das Auslesen der gespeicherten Daten 2016, konnte ein Mittelwert des Bedarfes für die Gemeinde Bubesheim von 1,8l/s und einen Spitzenwert von 3,6l/s ermittelt werden. In der Auswertung war erkennbar, dass die Pumpen zu oft ein- und ausschalten. Die Pumpen könnten über eine Frequenzsteuerung besser eingestellt werden. Somit könnte die Förderung schonender für die Brunnen erfolgen. Um weiterhin den Bedarf bzw. die Förderung analysieren zu können, empfiehlt Herr Kwasnitschka die Beschaffung eines Prozessleitsystems. Mit diesem System könnten auch die erforderlichen SEBAM-Daten für das Wasserwirtschaftsamt, welche bislang noch nicht übermittelt werden, erstellt werden. Wer das Prozessleitsystem betreut, konnte nicht abschließend geklärt werden. Für einen optimalen Ablauf, ist ein Fachmann vor Ort unabdingbar. Das Prozessleitsystem ist webbasiert und könnte vorerst von Herrn Kwasnitschka mit betreut werden.

 

Nachdem das Vorratsvolumen der Gemeinde lediglich 300 m³ beträgt und noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Notwasserversorgung dauerhaft gesichert werden kann, wurde die Möglichkeit eines 3. Brunnens erörtert. Dies ist nach Aussage von Herrn Kwasnitschka ohne großen Aufwand möglich. Die Kosten belaufen sich auf ca. 500.000,00 €. Die Erweiterung des Wasserschutzgebietes der Zone 2 ist notwendig aber machbar.

 

Die Empfehlung des Ingenieurs ist, zuerst die Regeneration der Brunnen durchzuführen. Danach sollte der Ruhewasserstand beobachtet werden. Erst danach sollte die Entscheidung eines 3. Brunnens gefällt werden. Das Gremium sprach sich für die Regeneration und die Beschaffung eines Prozessleitsystems aus. Nach der Regeneration und der Datenanalyse soll dem Gemeinderat wieder berichtet werden.


Beschluss 1:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt die Beschaffung des Prozessleitsystems durch Elektro Spengler zum Angebotspreis von 5.981,46 €, brutto.

09-74-2017/GL einstimmig beschlossen  Ja 12 Nein 0  Anwesend 12  pers. Beteiligt 0 

 

 

Beschluss 2:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt die beschränkte Ausschreibung der chemisch/mechanischen Regeneration beider Brunnen durch das Ingenieurbüro INGEO. Die Kosten werden im Haushalt 2018 eingestellt.