Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5, Anwesend: 14, Befangen: 0

Die Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 500/5 der Gemarkung Kleinkötz, möchten einen Wintergarten an das bestehende Wohnhaus anbauen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Schießmauer“.

 

Nach Überprüfung der Verwaltung muss die Dachneigung des Wintergartens als Abweichung der Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigt werden.

Die Festsetzung über die Dachneigung gilt für Haupt- und Nebengebäude sowie für Garagen. Die Dachneigung wurde auf 38° - 48° festgesetzt.

Der geplante Wintergarten hat eine Dachneigung von ca. 6° (VSG-Verglasung).

 

Der Anbau hat eine Gesamtgröße von ca. 26 m².

 

Gemeinderat Zacher berichtete, dass der Wintergarten bereits angebaut ist. Das Gremium diskutierte die vermehrten Schwarzbauten im Gemeindegebiet und die Möglichkeit, wie diese verhindert werden könnten. Der Vorsitzende erläuterte, dass im vorliegenden Fall lediglich das gemeindliche Einvernehmen verweigert werden könnte.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz stimmt der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Schießmauer“ zu und erhebt keine Einwände. Der Gemeinderat Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 18/2017 das gemeindliche Einvernehmen.